Vorläufige Todesbescheinigung Bayern, Vorläufiger Totenschein, A4
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Produktinformationen "Vorläufige Todesbescheinigung Bayern, Vorläufiger Totenschein, A4"
Vorläufige Todesbescheinigung (nur von Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst auszufüllen), ist nur gültig für den Freistaat Bayern und entspricht den Vorgaben der derzeit gültigen Bestattungsverordnung.
Nach § 3 Abs. 3 der Bayerischen Bestattungsverordnung muss die Ärztin/der Arzt ausnahmsweise nicht den nicht-vertraulichen und den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung ausfüllen, sondern kann sich auf die Ausstellung dieser vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, wenn
– sie/er für die Behandlung von Notfällen eingeteilt ist (Notärztin/Notarzt, Notfallärztin/Notfallarzt)
– sie/er die verstorbene Person vorher nicht behandelt hat (Ausnahme: z.B. Reanimationsmaßnahmen) und
– sichergestellt ist, dass die/der behandelnde Ärztin/Arzt oder eine/ein andere/r Ärztin/Arzt die noch fehlenden Feststellungen treffen wird.