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Einwohner-Meldeamt

Wohnungsgeberbescheinigung, § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 muss jeder Vermieter bei jeder Vermietung innerhalb von zwei Wochen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Kommen Vermieter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder unzureichend nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Meldeschein für Beherbergungsstätten - Fremdenmeldeblock, §§29, 30 BMG, alle Bundesländer, 100 Blatt
Dieser Meldeschein für Beherbergungsstätten im Format DIN A5 entspricht den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (BMG) und der EU-DSGVO. Gäste von Hotels, Pensionen und Campingplätzen müssen bei Aufenthalten bis zu zwei Monaten handschriftlich diesen Schein ausfüllen und unterschreiben. Der Fremdenmeldeblock enthält 100 Blatt pro Block und erfüllt die Meldepflicht für alle Bundesländer. Ideal für den Einsatz in der Hotellerie und Gastronomie. Fremdenmeldeblock, §§29, 30 BMG, alle Bundesländer, Block 100 Blatt DIN A5, Sprachen: deutsch, englisch
Inhalt: 100 Blatt (0,06 € / 1 Blatt)

Meldeverzeichnis für Beherbergungsstätten, Fremden-Verzeichnis, Fremdenbuch, Format DIN A4
Das Melde-Verzeichnis (Fremden-Verzeichnis, Fremdenbuch) dient der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation in Beherbergungsstätten gemäß den Meldegesetzen aller Bundesländer. Es ist im Format A4 (Hochformat) erhältlich und umfasst 48 Seiten im Inneren, mit einem stabilen Umschlag aus Karton (4 Seiten). Ideal zur Erfüllung aller behördlichen Vorgaben in Hotels, Pensionen und Ferienunterkünften.

Amtliche Informationsbroschüre - Ihr Personalausweis digital, einfach und sicher - Fassung Juni 2020
Die neue Amtliche Informationsbroschüre - Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher - in der Fassung von Juni 2020, beinhaltet wichtige und umfassende Informationen zur neuen Online-Ausweisfunktion. Die Personalausweisbehörde hat die Pflicht die antragstellende Person bei Antragstellung über den elektronischen Identitätsnachweis nach §18 und das Vor-Ort-Auslesen nach §18a sowie über Maßnahmen zu unterrichten (§11 PAusG), die erforderlich sind, um die Sicherheit der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises zu gewährleisten sowie entsprechendes Amtliches Informationsmaterial anzubieten, in dem auch auf die Möglichkeit einer Sperrung nach §10 Absatz 6 hingewiesen wird.VPE 100 Stück Broschüre, Format A5, 16 Seiten 4/4-farbig, gültig für alle Bundesländer
Inhalt: 100 Stück (0,16 € / 1 Stück)
