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Pfändung Vollstreckung
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Mit diesem Antrag kann eine Auskunft über einen Schuldner beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) eingeholt werden. Auskunft erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat, z.B. der Gläubiger einer Forderung. Der Vordruck enthält über die Antragstellung und Benennung der Anlagen und Gebühren auch ein Feld zur vereinfachten Beantwortung. Mindestabnahme: 10 Stück
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
Der Gerichtsvollzieher darf die Wohnung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung nur im Einverständnis des Schuldners betreten und durchsuchen. Verweigert der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zutritt oder wird der Schuldner mehrfach vom Gerichtsvollzieher nicht angetroffen, kann der Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Erlass einer Durchsuchungsanordnung beantragen, auf deren Grundlage der Gerichtsvollzieher die Wohnung auch ohne den Schuldner oder gegen dessen Willen betreten und durchsuchen darf. Erforderlichenfalls kann sich der Gerichtsvollzieher der Hilfe der Polizei bedienen. Der Vordruck enthält bereits die vorbereitete Durchsuchungsanordung, die auch die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn-und Feiertagen (§ 758 a Abs. 4 ZPO) vorsieht. Das Formular entspricht dem gültigen gesetzlichen Muster gemäß Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Mindestabnahme: 10 Stück
Vorläufiges Zahlungsverbot - selbstdurchschreibend
Ein vorläufiges Zahlungsverbot bewirkt eine Vorpfändung einer Forderung, z.B. von Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, Steuerguthaben oder anderer Ansprüche. Die Vorpfändung hat die Wirkung eines dinglichen Arrestes; der Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber oder Bank) darf nicht mehr an den Schuldner zahlen. Das vorläufige Zahlungsverbot wirkt zeitlich beschränkt auf einen Monat, so dass innerhalb dieser Zeit der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Drittschuldner zugestellt werden muss. Der Vordruck ist für alle Arten von Ansprüchen geeignet und enthält die Berechnung der Gesamtforderung. Mindestabnahme: 25 Stück
Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
Mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag wird der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung und Einziehung von Vermögenswerten des Schuldners zur Schuldtilgung beauftragt. Der Auftrag umfasst auch die Ausführung der erforderlichen Zustellungen, die Feststellung des Arbeitgebers und anderer pfändbarer Ansprüche des Schuldners, den Erlass und die Zustellung eines vorläufi gen Zahlungsverbotes (Art.Nr. 775/4) wegen vorgefundener Ansprüche, den Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Art.Nr. 786) und die Abnahme der Vermögensauskunft. Der Vordruck enthält die Berechnung der Zahlungsschuld.6 Seiten auf 3 Blatt, DIN A4. Das Formular berücksichtigt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Mindestabnahme: 10 Stück
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Pfändung von sonstigen Geldfordrg
Der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss dient der Pfändung von Geldforderungen und deren Auszahlung an den Gläubiger zur Tilgung der titulierten Schuld. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss vom Vollstreckungsgericht erlassen und dem Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber oder Bank) zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung darf der Drittschuldner keine Zahlung mehr an den Schuldner leisten. Er muss dem Gläubiger gegenüber Erklärungen zu der gepfändeten Forderung abgeben und den gepfändeten Betrag an den Gläubiger auszahlen. Mit diesem Antrag können alle anderen Arten von Forderungen und Vermögensrechten, z.B. der Anspruch auf Kautionsrückzahlung gegen Vermieter oder der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, gepfändet werden. Das Formular entspricht dem gültigen gesetzlichen Muster gemäß Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und ist geeignet zur Pfändung von Forderungen aus Anspruch: - an Arbeitgeber - an die Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger (Sozialleistungen) - an das Finanzamt - an Kreditinstitute und Banken - an Versicherungsgesellschaften - an Bausparkassen - an Sonstige gemäß beizufügender Anlage. Mindestabnahme: 10 Stück
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Pfändung wegen Unterhaltsansprüch
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dient der Pfändung von Geldforderungen und deren Auszahlung an den Gläubiger zur Tilgung der titulierten Schuld. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss vom Vollstreckungsgericht erlassen und dem Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber oder Bank) zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung darf der Drittschuldner keine Zahlung mehr an den Schuldner leisten. Er muss dem Gläubiger gegenüber Erklärungen zu der gepfändeten Forderung abgeben und den gepfändeten Betrag an den Gläubiger auszahlen. Dieser Antrag dient der Pfändung von Arbeitseinkommen und berücksichtigt die Besonderheiten der Vollstreckung von laufenden und rückständigen Unterhaltsansprüchen. Das Formular entspricht dem gültigen gesetzlichen Muster gemäß Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und ist geeignet zur Pfändung von Forderungen wegen Unterhalt aus Anspruch: - an Arbeitgeber - an die Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger (Sozialleistungen) - an das Finanzamt - an Kreditinstitute und Banken - an Versicherungsgesellschaften - an Bausparkassen - an Sonstige gemäß beizufügender Anlage. Mindestabnahme: 10 Stück
Antrag auf Elass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides durch das Arbeitsgericht
Für das Mahnverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind die Arbeitsgerichte zuständig, die das manuelle Mahnverfahren durchführen. Zur Antragstellung müssen der vorbereitete Mahnbescheid und der vorbereitete Vollstreckungsbescheid an das zuständige Arbeitsgericht übersandt werden. Das Ausfüllen des Vordrucks wird durch umfangreiche Erläuterungen und ein Entwurfsblatt vereinfacht. Mindestabnahme: 25 Stück
Empfangsbescheinigung, Vollstreckung, Quittung, 3-fach, nummeriert, Format 110 x 200 mm
Empfangsbescheinigung für Vollstreckungsbeamte, nummeriert3-fach, Format 110 x 200 mm, Hochformat, selbstdurchschreibend, 50 SätzeAb 100 Blöcke sind optional ein Behördeneindruck sowie auch Änderungen möglich.
Abrechnungsbuch für Vollziehungsbeamte, Vollstreckungsbuch A5, Ringösen
Abrechnungsbuch für Vollziehungsbeamte, Vollstreckungsbuch Format DIN A5, Inhalt 48 Seiten, mit Ringösen zum Abheften
Zustellungsurkunde
Dieser amtliche Vordruck dient der Erstellung eines Zustellnachweises bei der Zustellung nach § 166 ZPO. Auch für Tintenstrahl-und Laserdrucker geeignet. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,31 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format DIN Lang - ohne Sichtfenster
Der innere Umschlag dient der Übersendung des zuzustellenden Schriftstückes an den Empfänger. Nassklebend, ohne Fenster, Einstecköffnung für die Zustellungsurkunde hinten. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,31 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format 235 x 125 mm - ohne Sichtfenster; 100 Stck.
Im äußeren Umschlag werden die versandfertigen und an den Zustellungsempfänger adressierten inneren Umschläge an das Unternehmen übersandt, das die Zustellung durchführen wird. Nassklebend, ohne Fenster. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,34 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format 235 x 120 mm - mit Sichtfenster
Im äußeren Umschlag werden die versandfertigen und an den Zustellungsempfänger adressierten inneren Umschläge an das Unternehmen übersandt, das die Zustellung durchführen wird. Nassklebend, mit Fenster. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,35 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format DIN Lang - mit Sichtfenster
Der innere Umschlag dient der Übersendung des zuzustellenden Schriftstückes an den Empfänger. Nassklebend, mit Fenster, Einstecköffnung für die Zustellungsurkunde hinten. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,37 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format DIN B5 - ohne Sichtfenster; 100 Stck.
Im äußeren Umschlag werden die versandfertigen und an den Zustellungsempfänger adressierten inneren Umschläge an das Unternehmen übersandt, das die Zustellung durchführen wird. Nassklebend, ohne Fenster. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,39 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format DIN B4 - ohne Sichtfenster
Im äußeren Umschlag werden die versandfertigen und an den Zustellungsempfänger adressierten inneren Umschläge an das Unternehmen übersandt, das die Zustellung durchführen wird. Nassklebend, ohne Fenster. Inhalt: 50 Stück
Inhalt: 50 Stück (0,86 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format DIN C4 - ohne Sichtfenster; 50 Stck.
Der innere Umschlag dient der Übersendung des zuzustellenden Schriftstückes an den Empfänger. Mit Haftklebung, ohne Fenster, Einstecköffnung für die Zustellungsurkunde vorne. Inhalt: 50 Stück
Inhalt: 50 Stück (1,09 € / 1 Stück)
Zustellungsumschlag Format 224 x 114 mm - Anschriftenfeld durchschreibend
Der innere Umschlag dient der Übersendung des zuzustellenden Schriftstückes an den Empfänger. Nassklebend, ohne Fenster, mit selbstdurchschreibendem Anschriftenfeld und Einstecköffnung für die Zustellungsurkunde vorne. Inhalt: 100 Stück
Inhalt: 100 Stück (0,57 € / 1 Stück)