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Unterweisungsheft für den Unfallschutz
Unterweisungsheft Arbeitzschutz
Sicherheitsplaketten, Schieberkennzeichnung, eloxiertes Aluminium – mit individuellem Text, Lasergravur
Sicherheitsplaketten - Schieberkennzeichnung, Kontrollplakette aus eloxiertem Aluminium – Individuell & beidseitig beschriftbar Unsere hochwertigen Sicherheitsplaketten - Kontrollplaketten aus beidseitig eloxiertem Aluminium bieten zuverlässige und gut sichtbare Kennzeichnung für Maschinen, Anlagen und Ventile. Jede Plakette ist in den Signal-Farben Rot oder Grün erhältlich und kann beidseitig individuell beschriftet werden, zum Beispiel mit „VALVED LOCKED OPEN“ (grün) oder „VALVED LOCKED CLOSED“ (rot). Vorteile unserer Plaketten Beidseitig eloxiertes Aluminium – extrem langlebig und korrosionsbeständig Beidseitige individuelle Beschriftung möglich Wahlweise in Rot, Grün, Blau, Schwarz erhältlich Plakettengröße: Durchmesser 30 - 35 - 40 mm, Stärke 1 mm Mit Befestigungsloch (4,00 mm Durchmesser) zur einfachen Montage Optional mit passendem Drahtseilverbinder und Drahtseil mit praktischem Drehverschluss lieferbar Ideal zur Kennzeichnung von Ventilen, Maschinen und technischen Anlagen Leicht zu montieren, auch bei schwierigen Bedingungen Produktdetails Material: Eloxiertes Aluminium (beidseitig) Farben: Rot, Grün, Blau, Schwarz Plakettengröße: Ø 30, 35, 40 mm, Stärke 1 mm Befestigungsloch: 4,00 mm Durchmesser Optionale Ausstattung: Drahtseilverbinder Drahtseil mit Drehverschluss Textbeispiele: Grün: VALVED LOCKED OPEN Rot: VALVED LOCKED CLOSED Individuelle Texte auf beiden Seiten möglich Witterungsbeständig und UV-stabil Für den industriellen Einsatz konzipiert Sorgen Sie für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit in Ihrem Betrieb – mit individuell und beidseitig gestalteten Sicherheitsplaketten inklusive Befestigungslösung in bester Qualität! Weitere Größen und Sonderanfertigungen auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitsplaketten, Schieberkennzeichnung, eloxiertes Aluminium – mit individuellem Text, Lasergravur
Sicherheitsplaketten - Schieberkennzeichnung, Kontrollplakette aus eloxiertem Aluminium – Individuell & beidseitig beschriftbar Unsere hochwertigen Sicherheitsplaketten - Kontrollplaketten aus beidseitig eloxiertem Aluminium bieten zuverlässige und gut sichtbare Kennzeichnung für Maschinen, Anlagen und Ventile. Jede Plakette ist in den Signal-Farben Rot oder Grün erhältlich und kann beidseitig individuell beschriftet werden, zum Beispiel mit „VALVED LOCKED OPEN“ (grün) oder „VALVED LOCKED CLOSED“ (rot). Vorteile unserer Plaketten Beidseitig eloxiertes Aluminium – extrem langlebig und korrosionsbeständig Beidseitige individuelle Beschriftung möglich Wahlweise in Rot, Grün, Blau, Schwarz erhältlich Plakettengröße: Durchmesser 30 - 35 - 40 mm, Stärke 1 mm Mit Befestigungsloch (4,00 mm Durchmesser) zur einfachen Montage Optional mit passendem Drahtseilverbinder und Drahtseil mit praktischem Drehverschluss lieferbar Ideal zur Kennzeichnung von Ventilen, Maschinen und technischen Anlagen Leicht zu montieren, auch bei schwierigen Bedingungen Produktdetails Material: Eloxiertes Aluminium (beidseitig) Farben: Rot, Grün, Blau, Schwarz Plakettengröße: Ø 30, 35, 40 mm, Stärke 1 mm Befestigungsloch: 4,00 mm Durchmesser Optionale Ausstattung: Drahtseilverbinder Drahtseil mit Drehverschluss Textbeispiele: Grün: VALVED LOCKED OPEN Rot: VALVED LOCKED CLOSED Individuelle Texte auf beiden Seiten möglich Witterungsbeständig und UV-stabil Für den industriellen Einsatz konzipiert Sorgen Sie für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit in Ihrem Betrieb – mit individuell und beidseitig gestalteten Sicherheitsplaketten inklusive Befestigungslösung in bester Qualität! Weitere Größen und Sonderanfertigungen auf Anfrage erhältlich.
Unterweisungsheft für betrieblichen Unfallschutz, Arbeitsschutzbelehrung, mit Ringösen
Arbeitsschutzunterweisungsbuch, Unterweisungsheft Unterweisungsbuch / Belehrungsbuch Belehrungsbuch zur Unterweisung für den betrieblichen Unfallschutz und ArbeitsschutzWichtiges Unterweisungsbuch, Unterweisungsnachweis, Arbeitsschutzbuch und Belehrungsbuch für den Arbeitgeber zum Nachweis der Unterrichtung und Belehrung lt. Unfallverhütungsvorschriften (§ 12 ArbSchG) Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Belehrung zu Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus Covid-19: Im Rahmen der Pandemieplänen hat der Arbeitgeber ggf. auch weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen, welche in der Prävention von COVID-19 (Coronavirus) analog Anwendung findet. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Beschäftigten zu den Gefährdungen über eine Unterweisung allgemein sowie über eine arbeitsmedizinische Vorsorge individuell zu beraten. Produktinformationen: - blauer Umschlag mit stärkerem Einband (300g/qm BD)- Inhalt: 48 Seiten (135 g/qm BD)- Ringösen zum Abheften und Archivieren
Erste Hilfe Meldeblock zur sofortigen Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen, DIN A5, 50 Blatt
Unfallmeldung, Block zur sofortigen Erfassung von Unfällen und zum Nachtrag in das Verbandbuch von Erste Hilfe-Leistungen Auf der Grundlage der aktuellen Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO darf das Verbandbuch zur Wahrung des Datenschutzes nur von Berechtigten eingesehen werden. Mit der Unfallmeldung wird der Unfall erfasst und später vom Berechtigten in das Verbandbuch nachgetragen. Erste-Hilfe-Leistung müssen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt werden.
Verbandbuch für Eintragung von Erste Hilfe-Leistungen, 16 Seiten DIN A5
In dem Verbandbuch können die aufgrund der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen erforderlichen Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen bei Erkrankung oder Unfall eines Arbeitnehmers geführt und vorschriftsgemäß fünf Jahre aufbewahrt werden. Datenschutzhinweise sind zu beachten. Zur Einhaltung des Datenschutzes nach der EU-DSGVO darf dieses Buch nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für die Soforterfassung verwenden Sie daher eine gesonderte Unfallmeldung zum Nachtrag in das Verbandbuch und übertragen die Daten daraus nachträglich ins Verbandbuch. Nach den Vorschriften der BGV A1 §24 Abs. 6 muss jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen dokumentiert werden.