Totenschein Bayern
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Vorläufige Todesbescheinigung (nur von Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst auszufüllen), ist nur gültig für den Freistaat Bayern und entspricht den Vorgaben der derzeit gültigen Bestattungsverordnung. Nach § 3 Abs. 3 der Bayerischen Bestattungsverordnung muss die Ärztin/der Arzt ausnahmsweise nicht den nicht-vertraulichen und den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung ausfüllen, sondern kann sich auf die Ausstellung dieser vorläufigen Todesbescheinigung beschränken, wenn– sie/er für die Behandlung von Notfällen eingeteilt ist (Notärztin/Notarzt, Notfallärztin/Notfallarzt)– sie/er die verstorbene Person vorher nicht behandelt hat (Ausnahme: z.B. Reanimationsmaßnahmen) und– sichergestellt ist, dass die/der behandelnde Ärztin/Arzt oder eine/ein andere/r Ärztin/Arzt die noch fehlenden Feststellungen treffen wird.

Die Todesbescheinigung Komplettsatz für den Freistaat Bayern, entspricht den Vorgaben der derzeit gültigen Bestattungsverordnung.Inhalt Todesbescheinigung für Freistaat Bayern (Komplettsatz), aktuelle Ausführung 2021-07: Vordrucksatz Todesbescheinigung, Format A4, 7-fach SD Vorblatt (Informationen, Hinweise zur Todesbescheinigung für die Ärztin / den Arzt) Vordrucksatz Obduktionsschein, Format A5, 3-fach SD Umschlag 1, Farbe Recycling-braun (für das Standesamt) Umschlag 2, Farbe koralle (für Zwecke der Obduktion)
