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Verwaltervertrag für Wohnungs- und Teileigentum

Produktinformationen "Verwaltervertrag für Wohnungs- und Teileigentum"

Mit diesem Vertrag wird die Wohnungseigentumsverwaltung von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt und bevollmächtigt.

Besonderheiten:
- Befristung der Verwalterbestellung mit Verlängerung
- Aufstellung der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Höhe der Jahresvergütung nach Eigentumsform definierbar
- Vollmachtsurkunde mit Darstellung des Vollmachtsumfanges

Verwaltervertrag für Wohnungs- und Teileigentum, 4 Seiten, gefalzt auf DIN A4 + 1 Seite Vollmachtsurkunde zur Beauftragung und Bevollmächtigung der WEG-Verwaltung

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