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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Produktinformationen "Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis"

Mit diesem Antrag kann eine Auskunft über einen Schuldner beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) eingeholt werden. Auskunft erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat, z.B. der Gläubiger einer Forderung. Der Vordruck enthält über die Antragstellung und Benennung der Anlagen und Gebühren auch ein Feld zur vereinfachten Beantwortung.

Mindestabnahme: 10 Stück

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