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Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für das automatisierte Mahnverfahren; Rheinland-Pfalz u. Saarl

Produktinformationen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für das automatisierte Mahnverfahren; Rheinland-Pfalz u. Saarl"

Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird das Mahnverfahren durch den Gläubiger eingeleitet. Der Antrag ist ein amtlicher Vordruck, der nur in der gedruckten Fassung verwendet werden darf. Adressiert an das Zentrale Mahngericht Mayen.
Für Rheinland-Pfalz und Saarland

Mindestabnahme: 25 Stück