Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Pfändung von sonstigen Geldfordrg
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- Artikel-Nr.: 778
- Form: 9 Seiten auf 5 Blatt, kopfgeleimt, DIN A4
Der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss dient der Pfändung von Geldforderungen und deren Auszahlung an den Gläubiger zur Tilgung der titulierten Schuld. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss vom Vollstreckungsgericht erlassen und dem Drittschuldner (z.B. Arbeitgeber oder Bank) zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung darf der Drittschuldner keine Zahlung mehr an den Schuldner leisten. Er muss dem Gläubiger gegenüber Erklärungen zu der gepfändeten Forderung abgeben und den gepfändeten Betrag an den Gläubiger auszahlen. Mit diesem Antrag können alle anderen Arten von Forderungen und Vermögensrechten, z.B. der Anspruch auf Kautionsrückzahlung gegen Vermieter oder der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, gepfändet werden. Das Formular entspricht dem gültigen gesetzlichen Muster gemäß Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und ist geeignet zur Pfändung von Forderungen aus Anspruch: - an Arbeitgeber - an die Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger (Sozialleistungen) - an das Finanzamt - an Kreditinstitute und Banken - an Versicherungsgesellschaften - an Bausparkassen - an Sonstige gemäß beizufügender Anlage.
Mindestabnahme: 10 Stück